ALG I beantragen 2025 – Schritt für Schritt erklärt

Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Artikel erklärt, wie Sie den Antrag stellen, was Sie vorbereiten müssen und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Kurzantwort: Melden Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Den Leistungsantrag stellen Sie danach – am besten innerhalb der ersten Woche.

Voraussetzungen für ALG I

Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie drei Bedingungen erfüllen:

  • Arbeitslos: Sie haben keine Beschäftigung mehr (oder weniger als 15 Stunden pro Woche).
  • Versicherungszeit: Sie haben in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
  • Eigeninitiative: Sie sind bereit und in der Lage, eine neue Beschäftigung aufzunehmen.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie ALG I

  • 1
    Arbeitssuchend melden – sofort nach der Kündigung

    Sobald Sie wissen dass Sie arbeitslos werden – zum Beispiel direkt nach Erhalt der Kündigung – müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Warten Sie nicht bis zum letzten Arbeitstag. Jeder verspätete Tag kann zu einer Kürzung des ALG I führen.

  • 2
    Leistungsantrag stellen

    Der eigentliche Antrag auf ALG I kann online über das Kundenportal der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Sie benötigen dafür ein Konto auf arbeitsagentur.de.

  • 3
    Unterlagen einreichen

    Die Agentur für Arbeit fordert bestimmte Dokumente an. Bereiten Sie diese vor, damit kein Antrag liegen bleibt.

  • 4
    Termin bei der Agentur wahrnehmen

    Sie werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr – ein unentschuldigtes Fehlen kann eine Sperrzeit auslösen.

  • 5
    Bescheid abwarten und prüfen

    Die Agentur schickt Ihnen einen Bewilligungsbescheid. Prüfen Sie ihn sorgfältig – besonders die Höhe und den Zahlungsbeginn. Gegen fehlerhafte Bescheide können Sie Widerspruch einlegen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsausweis
  • Arbeitsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber (Formular der Agentur für Arbeit)
  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • IBAN für die Auszahlung
  • Bei Selbstkündigung: ärztliche Atteste oder andere Nachweise für einen wichtigen Grund

Wie viel ALG I bekommen Sie?

ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts der letzten 12 Monate. Wer mindestens ein Kind hat, bekommt 67 %.

Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € ergibt sich ein ALG I von ungefähr 1.100–1.300 € pro Monat, abhängig von Steuerklasse und Kinderzahl.

Den genauen Betrag berechnen Sie kostenlos mit dem Rechner der Bundesagentur für Arbeit.

Sperrzeit: Was passiert bei eigener Kündigung?

Wenn Sie selbst gekündigt haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein ALG I.

Ausnahme: Wenn die Kündigung aus einem wichtigen Grund erfolgte – zum Beispiel wegen gesundheitlicher Einschränkungen – kann die Sperrzeit entfallen oder verkürzt werden. Lassen Sie sich in diesem Fall ärztlich attestieren und reichen Sie das Attest bei der Agentur ein.

Wie lange bekommen Sie ALG I?

Die Bezugsdauer richtet sich nach Ihrer Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren:

  • 12 Monate versichert → 6 Monate ALG I
  • 24 Monate versichert → 12 Monate ALG I
  • 48 Monate versichert → 24 Monate ALG I (nur ab 58 Jahren)

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit ALG I zu beantragen?

Sie sollten sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. Jeder verspätete Tag kann zu Leistungsausfall führen.

Kann ich ALG I online beantragen?

Ja. Auf arbeitsagentur.de können Sie sich arbeitssuchend melden und den Leistungsantrag digital stellen. Ein Besuch der Agentur ist für das erste Beratungsgespräch dennoch notwendig.

Was passiert wenn ich selbst gekündigt habe?

In der Regel tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Ausnahmen gelten bei wichtigen Gründen wie gesundheitlichen Problemen – diese müssen durch einen Arzt schriftlich bestätigt werden.

Wie viel ALG I bekomme ich?

60 % des pauschalierten Nettoentgelts der letzten 12 Monate. Mit Kind: 67 %. Den genauen Betrag berechnet der Rechner der Bundesagentur für Arbeit.

Tipp: Stellen Sie den Antrag immer so früh wie möglich – auch wenn Sie noch nicht sicher sind ob Sie alle Unterlagen haben. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden.